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Kostenerstattung - Osteopathie München
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Die osteopathische Behandlung wird teilweise oder ganz erstattet durch:

– Die private Krankenversicherung
– Die private Zusatzversicherung (Heilpraktikerleistungen)
– Die Beihilfe

 

Die Abrechnung erfolgt im Bereich Osteopathie über die Heilpraktikergebührenordnung (GeBüH).

Zahlreiche gesetzliche Krankenversicherungen

Hierzu benötigen Sie in den meisten Fällen eine ärztliche Verordnung für Osteopathie; genauere Informationen dazu bekommen Sie bei den jeweiligen Krankenkassen.

 

Eine aktuelle Liste, welche gesetzliche Krankenversicherungen anteilig Osteopathie erstatten, finden Sie unter: www.osteopathie.de/krankenkassenliste

Selbstzahler

Sie können natürlich gerne auch als Selbstzahler zu mir kommen.

 

Über die genaue Vorgehensweise informiere ich Sie gerne.

 

Ich bin Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD, www.osteopathie.de)

 

Da ich Sie ganzheitlich behandel und eine optimale und erfolgreiche Behandlung gewährleisten möchte, wird die Behandlungsdauer individuell auf Ihre persönlichen Anforderungen abgestimmt und variiert zwischen 60 und 90 Minuten.

 

Falls eine schulmedizinische Diagnostik voraus ging, bitte Befunde mitnehmen. Die Osteopathie ergänzt in vielen Fällen die klassische Schulmedizin, ersetzt diese aber nicht.

Vermeiden Sie Ausfallgebühren

 

Es kann immer triftige Gründe geben, die Sie zur Absage eines Termins zwingen. Alle Termine, die rechtzeitig – bis spätestens 24 Stunden vorher – abgesagt werden, storniere ich daher gerne kostenfrei für Sie.

 

Bitte übermitteln Sie mir Ihre Absage einfach per Mail oder per Telefon 0171-799 59 26.

 

Bei kurzfristigeren Absagen werde ich versuchen, den Termin anderweitig zu vergeben. Ist dies nicht möglich oder Erscheinen Sie nicht ohne Absage, muss ich Ihnen leider die volle Ausfallgebühr in Rechnung stellen.